Kirchensteuer in Zeiten der Abgeltungsteuer
Im Zuge der neuen Abgeltungsteuer können wir, Ihre Raiffeisen-Volksbank Ries, für Sie ab dem 1. Januar 2009 die Kirchensteuer direkt einbehalten. Dazu brauchen wir einen schriflichen Antrag von Ihnen. Liegt dieser nicht vor, muss jeder kirchensteuerpflichtige Anleger sich selbst gegenüber seinem Finanzamt erklären.
Antragsformular »»»
Durch Ihr schriftliches Einverständnis erteilen Sie uns als Ihrer Bank den Auftrag, Ihre Kirchensteuer einzubehalten und für Sie abzuführen. Drucken Sie bitte hierzu unser Formular aus und geben Sie dieses ausgefüllt und unterschrieben in Ihrer Geschäftsstelle ab. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Kundenberater.





