Freistellungsauftrag
Zinseinkünfte aus Kapitalvermögen müssen versteuert werden. Innerhalb bestimmter Grenzen sind Ihre Kapitalerträge jedoch steuerfrei:
| Alleinstehende | 801 Euro |
| Verheiratete | 1.602 Euro |
Innerhalb dieses Sparerfreibetrags (inkl. Werbungskostenpauschale) wird keine Zinsabschlagsteuer erhoben. Damit Sie diese Steuerbefreiung erhalten, reichen Sie bitte Ihren Freistellungsauftrag über den gewünschten Freistellungsbetrag bei Ihrem Berater ein.
Freistellungsauftrag erstellen / ändern
- Freistellungsauftrag herunterladen
- Antrag ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben
- Freistellungsauftrag einschicken oder in Ihrer Geschäftsstelle abgeben
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