| Börse | Eine Börse ist ein organisierter Markt für Aktien, Anleihen, Devisen oder bestimmte Waren (Wertpapierhandel: eng. Brokerage). Ebenso werden hiervon abgeleitete Rechte gehandelt. An der Börse setzen Makler während definierter Handelszeiten Kurse (Preise) fest, die sich aus den bei ihnen vorliegenden Kauf- und Verkaufsanträgen (Orders) ergeben. Durch Angebot und Nachfrage kommt es zum Handel. |
| Chart | Grafische Darstellung von Wertpapier- kursen über einen bestimmten Zeitraum. |
| DAX | Abkürzung für Deutscher Aktien Index. Enthält als gewichtiger Index 30 Aktien führender deutscher Unternehmen, die an deutschen Börsen amtlich gehandelt werden. |
| EZB | Die Europäische Zentralbank (EZB) mit Sitz in Frankfurt am Main führt verschiedene Aufgaben, die ihr vom Europäischen System der Zentralbanken übertragen werden, aus. Der EZB-Rat setzt sich aus Mitgliedern des Direktoriums sowie den Zentralbank- präsidenten der Euro-Teilnehmerländer zusammen. Oberstes Ziel der EZB ist die Gewährleistung der Preisstabilität. |
| Freistellungsauftrag | Ein Freistellungsauftrag ist eine An- weisung eines Steuerpflichtigen an sein Kreditinstitut, dieses möge bei der Gutschrift von Kaptialerträgen von der Einbehaltung eines Zinsabschlags absehen. |
| Girokonto | Das Girokonto (ital. Giro: Kreis, wegen der Möglichkeit das Geld "kreisen" zu lassen) ist ein Konto zur Abwicklung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs. Es wird von einem Kreditinstitut geführt. Zahlungen werden zu Gunsten und zu Lasten des Girokontos gebucht. |
| Handelsregister | Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, das Eintragungen über sämtliche Kaufleute im Bezirk des zuständigen Registergerichts führt. |
| IBAN | Die meist 27-stellige Internationale Kontonummer (engl. International bank account number) ist notwendig für den SEPA-Überweisungsverkehr. (SEPA = Singel Euro Payments Area). Sie ermöglicht den einfachen, schnellen und kostenfreien Zahlungsverkehr zwischen den EU-Ländern. |
| Jahresabschluss | Der Jahresabschluss ist der rech- nerische Abschluss eines kaufmän- nischen Geschäftsjahres. Er stellt die finanzielle Lage und den Erfolg eines Unternehmens fest und beinhaltet den Abschluss der Buchhaltung, die Zusammenstellung von Dokumenten zur Rechnungslegung sowie deren Prüfung, Bestätigung und Veröffentlichung. |
| Kredit | Ein Kredit (lat. credere: „glauben" und creditum „das auf Treu und Glauben Anvertraute") ist das Eingehen einer Geld- oder Sachschuld mit zeitlich verzögerter Rückzahlung oder Rückgabe. Ein Kredit wird auch als Darlehen bezeichnet, ggf. als Sachdarlehen. |
| Lastschrift | Die Lastschrift ist ein Instrument des bargeldlosen Zahlungsverkehrs. Bei der Ausführung einer Lastschrift erteilt der Zahlungsempfänger seiner Bank (erste Inkassostelle) den Auftrag, vom Konto des Zahlungspflichtigen bei dessen Bank (Zahlstelle) einen bestimmten Geldbetrag abzubuchen und seinem Konto gutzuschreiben. |
| Mitgliedschaft | Eine Mitgliedschaft bei einer Genos- senschaftsbank geht auf die Grundsätze der Selbsthilfe, Selbstverantwortung und Selbstverwaltung von Franz Hermann Schulze-Delitzsch und Friedrich Wilhelm Raiffeisen zurück. Diese beiden gründeten unabhängig voneinander die ersten Kreditgenossenschaften Mitte des 19. Jhd. Der Grundgedanke besteht gemäß § 1 des Genossenschafts- gesetzes in der Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft der Mitglieder mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes. Die Mitglieder leisten dazu in die Genossenschaft einen Geschäftsanteil. Alle Mitglieder haben unabhängig von der Höhe der Einlage gleiches Stimmrecht in der jährlich stattfindenden Generalversammlung. |
| NV-Bescheinigung | Eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV) erhält jede natürliche Person auf Antrag, die voraussichtlich nicht zur Einkommensteuer veranlagt wird (z.B. weil nur geringe Einkünfte erzielt werden). Dazu zählen in den meisten Fällen Studenten, Rentner und auch teil- zeitbeschäftigte Arbeitnehmer. Die Bescheinigung wird beim zuständigen Finanzamt beantragt und gilt für maximal drei Jahre. Sinnvoll ist die Beantragung einer NV-Bescheinigung, wenn Kapital- erträge den Sparerfreibetrag (750 €) übersteigen und die übrigen Einkünfte so gering sind, dass weitere Freibeträge nicht vollständig ausgeschöpft werden. Durch die Vorlage der NV-Beschei- nigung beim Geldinstitut erübrigt sich ein Freistellungsauftrag: Es wird kein Zinsabschlag an das Finanzamt abgeführt. Die Nichtveranlaguns- bescheinigung ist, anders als der Freistellungsauftrag, hinsichtlich der Höhe der vom Steuerabzug freigestellten Erträge nicht begrenzt. |
| Online-Banking | Der Begriff Electronic Banking (E-Banking oder Online-Banking) bezeich- net beleglos und in elektronischer Form abgewickelte Bankgeschäfte (z.B. Überweisung, Brokerage). |
| Phishing | Phishing steht für „password fishing", bildlich das „Angeln nach Passwörtern mit Ködern" angelehnt. Phisher geben sich als vertrauenswürdige Personen aus und versuchen, durch gefälschte elektronische Nachrichten an sensible Daten wie Benutzernamen und Passwörter für Online-Banking oder Kreditkarteninformationen zu gelangen. Phishing-Nachrichten werden meist per E-Mail versandt und fordern den Empfänger auf, auf präparierten Web- seiten oder am Telefon geheime Zugangsdaten preiszugeben. Bitte nie- mals einer solchen Aufforderung fol- gen und umgehend der Bank Bescheid geben! |
| Quellensteuer | Sie wird als Abzugsteuer bei der Auszahlung bestimmter inländischer oder ausländischer Einkünfte einbe- halten und im Rahmen der Veranla- gung zur Einkommen- oder Körper- schaftsteuer bei Vorlage einer entspre- chenden Steuerbescheinigung bei- spielsweise durch Anrechnung auf die endgültige Einkommensteuer berück- sichtig. |
| Rendite | Die Rendite stellt den jährlichen, prozentualen Gesamterfolg einer Geld- oder Kapitalanlage dar. |
| Schufa | Abkürzung für „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung". Gemein- schaftseinrichtung der deutschen Kreditinstitute und anderer kreditge- bender Wirtschaftsunternehmen, um einerseits Mitgliederinstitute vor Ver- lusten im Konsumentenkreditgeschäft und andererseits Kreditnehmer vor übermäßiger Verschuldung zu bewahren (z.B. Schuldenfalle Handy). |
| Termingeschäft | Waren-, Devisen- und Effektengeschäfte, bei denen die Lieferung bzw. Annahme und Bezahlung der gehandelten Werte nicht am Tage des Vertragsab- schlusses, sondern zu einem späteren, beim Geschäftsabschluss vereinbarten Zeitpunkt zu einem bei Abschluss fixierten Preis bzw. Kurs erfolgt. |
| Überweisung | Auftrag des Inhabers eines Kontos, zu Lasten seines Kontos einen bestimmten Betrag auf das Konto eines anderen bei einem beliebigen Kreditinstitut zu überweisen. |
| VL | Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind tarifvertragliche Leistungen des Arbeitgebers oder Teile des Arbeits- lohns, die nach den Vorschriften des Vermögensbildungsgesetzes angelegt werden. Wird vom Staat durch attraktive Zulagen gefördert (Arbeitnehmerspar- zulage). |
| Wohnungsbauprämie | Die Wohnungsbauprämie (WoP) ist neben der Arbeitsnehmersparzulage eine Säule der staatlichen Wohnungs- bauförderung in der Bundesrepublik Deutschland. Anspruch auf Wohnungs- bauprämie haben alle in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen Perso- nen ab 16 Jahren oder Vollwaisen unabhängig vom Alter, wenn sie Bau- sparbeiträge leisten und die Einkom- mensgrenzen nicht überschreiten. |
| Xetra | Ist das elektronische Handelssystem der Deutschen Börse AG. Der Name steht für Exchange Electronic Trading. |
| Yen | Der Yen ist die japanische Währung. |
| Zins | Der Zins ist das Entgelt für die Nutzung eines überlassenen Sach- und Finanz- gutes (Geld) für einen bestimmten Zeitraum. Der Zins wird vom Empfänger (Schuldner) dem Überlasser (Gläubiger) gezahlt. Rechtliche Grundlage dazu sind Verträge (z.B. Darlehens-, Mietvertrag etc.). Die Höhe der Zinsen bestimmen sich in einer Marktwirtschaft nach An- gebot und Nachfrage. |